AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung
Mit der Anforderung von Unterlagen in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Kunde) und der Pilz Hausverwaltung GmbH ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, welche auch hiermit vom Kunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von der Pilz Hausverwaltung GmbH übersandten Unterlagen und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Pilz Hausverwaltung GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Pilz Hausverwaltung GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Angebote
Die Angebote der Pilz Hausverwaltung GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und zwischenzeitlicher Verkauf / Vermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers / Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Pilz Hausverwaltung GmbH nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und / oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und / oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Pilz Hausverwaltung GmbH im Falle des Ankaufs oder der Anmietung.
Der Provisionsanspruch der Pilz Hausverwaltung GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und / oder der Vermittlung der Pilz Hausverwaltung GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Pilz Hausverwaltung GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Pilz Hausverwaltung GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere auch bei Kauf statt Miete, Erwerb von Anteilen statt Objekten, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete, und umgekehrt.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags / Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Pilz Hausverwaltung GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Pilz Hausverwaltung GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der Pilz Hausverwaltung GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

6. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Provision 3,57% vom Kaufpreis bzw. 2,38 Monatsmieten Mieterprovision (für den Mieter bei Gewerbemietobjekten), jeweils inkl. 19% gesetzlicher MwSt.

7. Doppeltätigkeit
Die Pilz Hausverwaltung GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer / Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der Pilz Hausverwaltung GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Pilz Hausverwaltung GmbH zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Pilz Hausverwaltung GmbH sämtliche Aufwendungen, die der Pilz Hausverwaltung GmbH dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Pilz Hausverwaltung GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Pilz Hausverwaltung GmbH garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

10. Informationspflicht nach VSBG
Die Pilz Hausverwaltung GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Pilz Hausverwaltung GmbH und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.
Obwohl die Pilz Hausverwaltung GmbH nicht an der alternativen Streitbeilegung nach VSBG teilnimmt, hier der vorsorgliche Hinweis auf die zuständige Schlichtungsstelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl; Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Krumbach, Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Günzburg.

12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

13. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pilz Hausverwaltung GmbH, Bahnhofstraße 1, 86381 Krumbach, Tel. 08282 / 88080-0 Fax 08282 / 88080-29, info@pilz-krumbach.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufspflicht an o.g. Kontakt.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihnen Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Dienstleitungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Im Falle eines Fernabsatzvertrages erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

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